Inklusion im Handwerk

Laut Daten der Bundesagentur für Arbeit ist in Deutschland fast jeder zehnte Mensch schwerbehindert. Im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Fachkräftesicherung ist es für viele Betriebe daher unerlässlich, sich mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auseinanderzusetzen. Dies hat der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) zum Anlass genommen, ein Merkblatt zum Thema "Inklusion im Handwerk" zu erarbeiten.
Das UDH-Merkblatt gibt einen Überblick über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, die damit in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und informiert darüber hinaus über die verschiedenen Förder- und Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber.
Das Merkblatt finden Sie als Anlage.

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